Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digitalagentur kreativkarussell GmbH, für Kunden

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur kreativkarussell GmbH – nachstehend „Agentur“ genannt – mit ihrem Vertragspartner. – nachstehend „Kunde“ genannt –

1.2. Die Agentur erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

1.3. Die Agentur ist berechtigt, die AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Kunden zumutbar ist. Die Agentur teilt dem Kunden die Änderungs-Ankündigung unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen mit. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von der Agentur im Änderungsschreiben gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich im kaufmännischen Verkehr gegenüber Vertragspartnern verwendet, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.5. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

1.6. Abweichungen in Form von gestalterischen und technischen Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Angeboten und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte.

1.7. Die Agentur verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

2. Vertragsdurchführung

2.1. Der Vertrag kommt nach Festlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen durch auf einen Vertragsschluss gerichtete übereinstimmende Willenserklärung der Agentur und des Kunden zustande. Grundlage für die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang und Vergütung) ist der jeweilige Vertrag, welcher allein durch schriftlichen Abschluss zustande kommt.

2.2. Soweit der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages oder nachträgliche Änderungswünsche abgibt, werden diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur Vertragsbestandteil. Schweigen auf ein Angebot des Kunden gilt nicht als Annahme.

2.3. Zeichnungen, Layouts, Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung des im Angebot festgelegten Entwicklungsaufwandes zu verlangen.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde verpflichtet sich, dass er sich hinsichtlich zu erteilender Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten gegenüber der Agentur zu erklären hat, damit der Ablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, eine genaue Beschreibung des jeweils von der Agentur zu betreuenden Auftrages, die hierzu erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, einen der Agentur erteilten Auftrag nicht parallel an Dritte zu vergeben, sofern nicht eine schriftliche Zustimmung von der Agentur dafür vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, einen für ihn erstellten und ihm zur Überprüfung vorgelegten Text unverzüglich sowohl inhaltlich und als auch auf Rechtschreibfehler hin zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungswünsche unverzüglich mitzuteilen. Soweit keine Änderungen an dem erstellten Text erfolgen sollen, erteilt der Kunde unverzüglich die Freigabe des Textes. Soweit eine Freigabe nach Ablauf von zwei Tagen nach Übersendung des Textes von dem Kunden nicht ausdrücklich erteilt oder abgelehnt wird, gilt der Text als genehmigt und darf entsprechend der Vereinbarung von der Agentur verwendet werden.

3.3. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes/seiner Dienstleistungen eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform zugestimmt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungsüberlassung teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich geschehen soll. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages der Agentur zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter hin zu prüfen.

3.4. Der Kunde sorgt für eine regelmäßige Sicherung seiner auf dem Server hinterlegten Inhalte.

3.5. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum). Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass durch die von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Prüfung der Rechtslage obliegt insoweit dem Kunden. Im Kollisionsfalle stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

3.6. Die Agentur kann Webseiten des Kunden ohne Vorwarnung sperren, falls der Kunde Programme auf seinem Angebot ablaufen lässt, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen. Bei Verstößen kann die Agentur die entsprechenden Seiten sofort sperren.

4. Mitwirkungspflicht und Regelung zum Abnahmeverzug

4.1. Der Kunde verpflichtet sich zu einem aktiven Mitwirken, falls dies erforderlich wird, damit die kreativkarussell GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen für den Kunden erbringen kann.

4.2. Die Mitwirkungspflicht umfasst das aktive Handeln durch den Kunden, nach Erhalt von Änderungsvorschlägen, der Erreichung von Meilensteinen/Teilzielen, sowie die Anfrage nach notwendigen Informationen im Online-Marketing- und/oder Development-Bereich (z.B. Layoutgestaltung, Kampagnenerstellungen, u.v.m.) durch die kreativkarussell GmbH. Der Kunde verpflichtet sich binnen 7 Tage nach Erhalt schriftlich (auf elektronischem Wege) zu antworten, Feedback bzw. Freigaben zu erteilen oder benötigte Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hält er diese Frist nicht ein, befindet er sich im Abnahmeverzug.

4.3. Die Annahme der Änderungsvorschläge oder Teilziele gilt als bindend und führt zum Fortschreiten des Projekts. Die kreativkarussell GmbH ist somit berechtigt, alle vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß zu berechnen.

4.4. Sollte der Kunde sich im Abnahmeverzug befinden, gelten die vorgelegten Änderungsvorschläge sowie erreichte Teilziele als an- und abgenommen. Kann die kreativkarussell GmbH aus genanntem Grund den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nicht nachkommen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden dürfen (Teilrechnungen & Schlussrechnungen bei Web- & Online-Marketing-Projekten, Hostings, Retainerbetreuungen, usw.).

4.5. Durchgeführte Änderungen oder Anpassungen durch die kreativkarussell GmbH, aufgrund von Abnahmeverzug, können zusätzliche Kosten und Verzögerungen nach sich ziehen, die vom Kunden zu tragen sind.

4.6. Nachträglich gewünschte Änderungen oder Anpassungen durch den Kunden – aufgrund von Abnahmeverzug – können zusätzliche Kosten und Verzögerungen nach sich ziehen, die vom Kunden zu tragen sind.

5. Vergütung der Agentur

5.1. Die Art und Höhe der Vergütung ist vor Vertragsschluss zu vereinbaren. Bei fehlender Vereinbarung gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Es gelten dabei die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle anfallenden Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Auslagen und sonstige Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch der Firma entstehen, werden der Agentur von dem Kunden zum Selbstkostenpreis erstattet. Hierzu zählen z. B. auch außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

5.2. Am Ende der Beratung bzw. Umsetzung von Maßnahmen wird die vereinbarte Vergütung mit Rechnungsstellung fällig. Es bedarf keiner Abnahme im Sinne des §§ 640 ff. BGB.

5.3. Der Kunde erstattet der Agentur alle Reisen. Kosten für Reisen der Agentur zum Kunden werden gesondert erstattet.

5.4. Die Agentur ist berechtigt, bei von ihr gemäß der zu Grunde liegenden Vereinbarung mit dem Kunden an Dritte zu erteilenden Aufträgen vom Kunden Vorauszahlung zu verlangen.

5.5.1 Die Agentur ist auch berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes im Einzelnen Vorschüsse zu verlangen. Bei Development-Projekten sind Fünfundzwanzig Prozent der Auftragssumme sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Anschließend erhält der Kunde je nach Projektfortschritt weitere Abschlagsrechnungen. Bei Online-Marketing-Projekten sind ist sind Einrichtungskosten bei der Auftragserteilung zu zahlen. Anschließend erhält der Kunde ab Betreuungsstart Monatsabrechnungen.

5.5.2 Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt für jede angefangene Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes (15-Minuten-Taktung).

5.6. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für Entwicklungsdienstleistungen nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen fällig. Zahlungen sind ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, frei auf das Konto der Agentur zu leisten. Verzug tritt automatisch ohne vorherige Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

5.7. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.8. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kann die Agentur Vorkasse verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins fallen Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der LZB an. Bei Zahlungsverzug, bei Insolvenzantrag oder Zahlungseinstellung von Kunden im Sinne § 24 AGBG kann die Agentur Vorkasse verlangen und alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen. Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise mit den Monatsrechnungen bzw. mit einem Saldo, der einen Zweimonatsbetrag übersteigt, in Rückstand, kann die Agentur unbeschadet seiner sonstigen Ansprüche fristlos kündigen und die vertraglichen Leistungen einstellen, insbesondere den Kunden vom Netz abschalten.

5.9. Monatlich bzw. jährlich vereinbarte Online-Marketing-Betreuungen, Internetdienstleistungen & Serviceverträge, mit gleichbleibenden Gebühren, werden zu Beginn des jeweiligen Monats bzw. Jahres in Rechnung gestellt. Provisionsbasierte Betreuungsmodelle und/oder darüber hinaus vereinbarte zusätzliche Aufwände (z.B. Social-Media-Postings, Bannererstellungen, usw.) werden bis zur Monatsmitte des Folgemonats rückwirkend berechnet, solange nichts anderes vereinbart wurde.

5.10. Nach der Auftragsannahme durch den Kunden & die Agentur werden vereinbarte Hosting-Dienstleistungen zum benötigten Zeitpunkt beim jeweiligen Subunternehmen bestellt und jeweils zum Beginn des Monats zurückdatiert und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6. Geheimhaltung

6.1. Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über Geheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für ihren Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

6.2. Der Kunde kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt über den Zeitpunkt der Beendigung des Agenturvertrages hinaus.

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

7.1. Für alle Leistungen der Agentur (z.B. Konzepte sowie auch einzelne Teile daraus), verbleibt das Urheberrecht und das ausschließliche Nutzungsrecht bei der Agentur. Der Kunde erwirbt durch die Vergütungszahlung nur das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Nutzungsumfang.

7.2. Die für den Kunden erstellten Produkte verbleiben auch nach Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit der Agentur im Eigentum der Agentur.

7.3. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

8. Rechte wegen Mängeln

8.1. Ist der Kunde Kaufmann und das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Produkte gemäß den Vorschriften des § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel nach deren Auftreten unverzüglich gegenüber der Agentur zu rügen, anderenfalls gilt die Dienstleistung/Ware als genehmigt, § 377 Abs. 2 HGB. In den übrigen Fällen hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ware zu rügen.

8.2. Zur Mängelbeseitigung hat die Agentur das Recht zur Nacherfüllung.

8.3. Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach§ 637 Abs. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4. Sofern ein von der Agentur erstelltes Produkt zum Zwecke der Nacherfüllung an die Agentur zurückzugeben ist, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Transportkosten.

8.5. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Anspruch auf Minderung oder Wandelung zu. Ist ein Mangel ausschließlich auf die Leistungsbeschreibung oder auf Forderungen des Kunden zur Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückzuführen, so ist die Agentur von der Gewährleistung für diese Mängel frei.

9. Haftung und Folgeschäden

9.1 Die Agentur haftet in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für eigenes Handeln und das ihrer Mitarbeiter, leitenden Angestellten, sowie ihrer sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Im Übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde die Agentur unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.

9.4. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Agentur berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen

9.5. Die im Impressum und Datenschutz von in Webseiten von Auftraggebern angegebenen Informationen sind von der Haftung ausgeschlossen. Gebuchte Leistungen (Erstellung von Datenschutz- und Impressumstexten) werden mit einem speziell dafür entwickelten Generator erstellt und durch den Kunden freigegeben. Durch Freigabe der Daten erlischt die Haftung durch die Agentur.

9.6. Die von in Webseiten von Auftraggebern einzubindenden Software von Subunternehmen und deren Einstellungsmöglichkeiten sind von der Haftung ausgeschlossen. Gebuchte Software von Subunternehmen (Plugins, Cookie- & Tracking-Tools, Dropper) werden durch kreativkarussell lediglich wie zugekauft eingebunden und durch den Kunden freigegeben. Durch die Freigabe übergeht die Haftung, sowie die Verantwortung der Einstellungsoptionen an den Kunden.

9.7. Für die Funktionalität der eingesetzten Dritt-Software (Plugins) auf Webseiten erlischt die Haftung der Agentur kreativkarussell nachdem der Kunde dies freigegeben hat und diese online gegangen ist.

10. Aufrechnungsverbot

10.1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden wird ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um von der Agentur unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

11. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

11.1. Die Mindestvertragslaufzeit für Internetdienste & Servicedienstleistungen, auch wiederkehrende Dienstleistungen genannt, (u.a. Hosting, Email, Domain, Subscription, Dropper) beträgt 12 Monate.

11.2. Die Mindestlaufzeit von Online-Marketing-Dienstleistungen beträgt 12 Monate – außer etwas anders wurde schriftlich vereinbart.

11.3. Online-Marketing-Dienstleistungen, Internet- & Servicedienstleistungen, die nicht gekündigt werden, verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate. Eine Kündigung ist ausschließlich per Einwurf-Einschreiben möglich. Die Kündigung hat spätestens 1 Monat vor Vertragsende zu erfolgen – außer es wurde etwas anders vereinbart.

11.4. Bei Auflösung oder Stilllegung des Kunden bzw. im Falle der Beantragung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und/oder das Vermögen seiner Gesellschafter endet das Vertragsverhältnis automatisch ohne Kündigung mit Eintritt eines derartigen Umstandes.

12. Sonstige Bestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brilon. Die Agentur kann auch am Sitz des Kunden klagen.

12.3. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

Brilon, Oktober 2021