Barrierefreiheits- stärkungsgesetz kommt 2025

Bist du bereit?

Stell dir vor, du betreibst einen florierenden Online-Shop oder eine informative B2B-Website. Alles läuft super, die Kasse klingelt, die Besucherzahlen steigen. Aber hast du wirklich an alle gedacht? An die Menschen, für die der digitale Alltag nicht immer einfach ist? Genau hier kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ins Spiel, das ab dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend wird. Klingt erstmal nach Bürokratie? Ja, ein wenig. Aber sieh es vor allem als Chance, deine Online-Präsenz für wirklich jeden zugänglich zu machen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Stichtag: 28. Juni 2025
  • Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich machen.
  • Gilt für: Vor allem Online-Shops, digitale Dienstleistungen, Banken, Telekommunikation und der öffentliche Sektor.
  • Anforderungen: Einhaltung des internationalen Standards WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA und Verlinkung der Barrierefreiheitserklärung auf jeder Seite.
  • Strafen: Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro!
Tom Wegert

Barrierefreie Websites sind kein Trend, sondern ab 2025 Pflicht – und ein echter Wettbewerbsvorteil.

Tom Wegert, Online Marketing | SEO

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mehr als nur eine lästige Pflicht

Das BFSG basiert auf einer EU-Richtlinie und sorgt dafür, dass digitale Angebote auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Das ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine wirtschaftliche Chance. Denn wer seine Website barrierefrei gestaltet, kann eine größere Zielgruppe erreichen und schickt positive Signale an Google.

Wer steht in der Pflicht?

Das Gesetz gilt beispielsweise für Websites und digitale Dienste von:

  • Online-Shops & E-Commerce-Websites: Und zwar alle, auch wenn die verkauften Produkte oder Dienstleistungen selbst nicht betroffen sind!
  • B2B-Websites mit Online-Dienstleistungen: Das BFSG betrifft hauptsächlich den B2C-Bereich, bei Elemente, die einen Vertragsabschluss einleiten, gilt das Gesetzt aber auch für B2B-Websites.
  • Banken & Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Kontoeröffnung, Finanzberatung – alles muss zugänglich sein.
  • Personenbeförderungsdienste: Flug-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr (außer Regionalverkehr).
  • Telekommunikationsunternehmen.
  • Websites öffentlicher Institutionen: Stadtverwaltungen, Universitäten usw.

Ausnahmen des Gesetzes

Auch wenn Ausnahmen bestehen, heißt das nicht, dass man das Thema ignorieren sollte. Die Optimierung der Barrierefreiheit bietet trotzdem eine große Chance.

  • Kleinstunternehmen: Mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind vorerst ausgenommen.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Unternehmen können eine Ausnahme beantragen, wenn die Umsetzung nachweislich nicht zumutbar ist.

Vorteile von barrierefreien Websites

Die handfesten Vorteile barrierefreier Websites auf einen Blick:

  • Erschließung neuer Zielgruppen: Erreiche ein größeres Publikum, inklusive Menschen mit Behinderungen.
  • Verbessertes SEO-Ranking: Suchmaschinen honorieren nutzerfreundliche und zugängliche Websites.
  • Geringere Supportkosten: Gut umgesetzte Barrierefreiheit kann viele Fragen und Probleme von Nutzern mit Einschränkungen von vornherein vermeiden.
  • Stärkung des positiven Images: Zeige dein Engagement für Inklusion und soziale Verantwortung.
  • Wettbewerbsvorteil: Sei anderen einen Schritt voraus und positioniere dich als zukunftsorientiertes Unternehmen.
Ein Mann mit Seheinschränkung verwendet eine Lupe, um sich ein Produkt anzusehen

Was bedeutet das konkret für dich?

Die Anforderungen des BFSG sind vielfältig und orientieren sich am WCAG 2.2 Standard (Konformitätsstufe AA). Hier ein paar wichtige Punkte:

Technische Anforderungen:

  • Alternativtexte für Bilder & Icons: Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text.
  • Videos mit Untertiteln & Audiodeskription: Reine Audio- oder Videoinhalte ohne barrierefreie Alternative sind tabu.
  • Hoher Kontrast & skalierbarer Text: Texte müssen gut lesbar sein und sich vergrößern lassen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein. Die Besucher können mit der Tab-Taste auf der Tastatur durch die Website navigieren.
  • Sichtbarer Fokus: Aktive Elemente müssen optisch hervorgehoben werden.
  • Formulare mit korrekten Labels & Fehlermeldungen: Nutzer müssen wissen, was in welches Feld gehört.
  • Automatische Medienwiedergabe vermeiden: Videos und Audios sollten nicht ohne Nutzerinteraktion starten.

 UX/UI Design & Nutzerfreundlichkeit:

  • Einfache & logische Navigation: Klare Menüstruktur und überspringbare Bereiche erleichtern die Orientierung.
  • Beschreibende Linktexte: Statt „Hier klicken“ lieber eine eindeutige Formulierung verwenden, die den Inhalt der verlinkten Seite deutlich wiedergibt.
  • Barrierefreie Authentifizierungsverfahren: Zum Beispiel Login ohne CAPTCHA oder mit barrierefreier Alternative.

Dokumentation & rechtliche Vorgaben:

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Nach § 12b BGG muss die Barrierefreiheitserklärung von der Startseite und jeder anderen Seite der Website aus erreichbar sein.
  • Regelmäßige Tests & Nachweise: Die Barrierefreiheitsmaßnahmen müssen getestet und dokumentiert werden.
Planung eines Webseiten-Aufbaus mit einem gezeichnetem Wireframe

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Wer die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder: Bis zu 100.000 Euro können fällig werden.
  • Abmahnungen & Klagen: Durch Wettbewerber oder Verbraucherorganisationen.
  • Unterlassungsklagen: Wenn die Website nicht den Anforderungen entspricht.

Was du jetzt tun solltest:

Die Zeit bis Juni 2025 rennt! Hier sind ein paar wichtige Schritte, die du jetzt angehen solltest:

  1. Website prüfen und überarbeiten: Insbesondere wenn du einen Online-Shop betreibst oder Vertragsabschlüsse online anbietest.
  2. Design-, Entwicklungs- und Content-Teams schulen: Damit alle wissen, worauf es bei Barrierefreiheit ankommt.
  3. Regelmäßige Tests einführen und dokumentieren: Um sicherzustellen, dass deine Website dauerhaft barrierefrei bleibt.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Wenn du unsicher bist, welche Anforderungen für dich gelten.

WCAG-Konformitätsstufen

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) legen fest, wie Webseiten gestaltet sein müssen, dass sie für alle Menschen gut nutzbar sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Es gibt drei Stufen, die zeigen, wie gut eine Webseite diese Vorgaben umsetzt:

  • Stufe A: Das sind die Mindestanforderungen, die eine Website erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten.
  • Stufe AA (festgelegter Standard): Hier kommen mehr Regeln hinzu, die die Webseite noch besser zugänglich machen sollen.
  • Stufe AAA: Das sind die strengsten Regeln. Es ist oft schwierig, alle davon auf jeder Webseite umzusetzen.

Wie kreativkarussell dich unterstützen kann

Du fühlst dich von diesen ganzen Anforderungen überwältigt? Keine Sorge, wir von kreativkarussell sind seit 2013 Experten im digitalen Bereich und helfen dir gerne dabei, deine Website fit für das BFSG zu machen. Wir bieten dir:

  • Ein umfassendes Barrierefreiheits-Audit: Wir analysieren deine Website auf Herz und Nieren und zeigen dir, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Professionelle Optimierung: Wir setzen die notwendigen Anpassungen um, damit deine Website den WCAG 2.2 AA Standard erfüllt.
  • Schulungen für dein Team: Wir machen deine Mitarbeiter fit in Sachen Barrierefreiheit.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist mehr als nur eine gesetzliche Auflage. Es ist eine Chance, deine Online-Welt für alle zu öffnen und damit nicht nur deiner Zielgruppe, sondern auch deinem Unternehmen einen echten Mehrwert zu bieten. Warte nicht bis zur letzten Minute – pack es jetzt an!

Neugierig geworden, wie barrierefrei deine Website schon ist? Kontaktiere uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!


Hinweis: Dieser Magazinartikel soll dir eine erste Orientierung geben. Er ist nicht vollständig und ersetzt keine rechtliche Beratung. Wenn du konkrete Fragen zur Barrierefreiheit hast oder rechtlich auf der sicheren Seite sein möchtest, wende dich am besten an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.